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Pressemitteilung

Leserbrief von S. Meier vom 24.06.2021

30-Meter-Funkmast für 10 Häuser?

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgenden Leserbrief bitte ich in der Riedenburger Ausgabe unter Bezugnahme auf den Artikel www.donaukurier.de/lokales/riedenburg/Empfang-fuer-Offendorf;art602,4783781 zu veröffentlichen:

 

Angefragt bei der Gemeinde hatte Vodafone mit der Begründung, es gebe einen "weißen Fleck" in Offendorf zu tilgen, also ein Funkloch, von dem wohl gut 10 Häuser betroffen sind. Hier hat es bei Vodafone anscheinend Beschwerden gegeben. Dafür solle nun ein neuer Mast mit 30 Metern Höhe errichtet werden. Ist ein solch hoher Mast wirklich nötig für diese 10 Häuser?

Es ist davon auszugehen, dass zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden sollen und durch die Hintertür Voraussetzungen für die Verbreitung von 5G-Strahlen aus dem Gemeindegebiet Mindelstetten geschaffen werden sollen.

Dabei deutet vieles darauf hin, dass Mobilfunk- und insbesondere 5G-Strahlung nicht so harmlos ist, wie uns überall Glauben gemacht wird. Es ist von Gefahren für Menschen, Tiere und Pflanzen die Rede. So weisen etwa Organisationen wie die Bürgerinitiative 5G-Faktencheck (5g-fakten.de) oder der Verein Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V. (kompetenzinitiative.de) darauf hin, dass Blutbildveränderungen oder verschiedene Formen von Blindheit auftreten können, die Herztätigkeit kann sich erhöhen, die Blut-Hirnschranke kann sich öffnen, was das Risiko für Demenz und Alzheimer erhöht, Krebsfälle in Sendernähe sollen signifikant erhöht sein, von erhöhten Fehlgeburtsraten ist die Rede, erhöhtem Risiko für Autismus und auch von der Zunahme schwerer Baumschäden im Strahlungsfeld von Mobilfunkanlagen usw. Ob all die möglichen Auswirkungen auf unsere Gesundheit tatsächlich (nur) auf Mobilfunkstrahlung zurückzuführen sind, wird vielleicht nicht so schnell eindeutig nachgewiesen werden können. Aber ist es wirklich eine gute Idee, mit Milliardenaufwand eine Technologie voranzutreiben, ohne Tests zur biologischen Verträglichkeit durchzuführen?

Von Seiten des Bürgermeisters und auch des Gemeinderats besteht die Angst, dass wenn die Gemeinde keinen Standort für Mobilfunkanlagen zur Verfügung stellt, Anbieter auf private Grundstückseigentümer zugehen und die Gemeinde dann keine Möglichkeit hat, zu verhindern, dass solche private Flächen für 5G-Technologie zur Verfügung gestellt werden. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der Schutz der Wohnung und der Gesundheit der Kinder gesetzlich verankert ist, so dass jeder Privatmann, der 5G auf seinem Grundstück ermöglicht, für die Folgeschäden haftet. Klagen werden mit Sicherheit kommen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass bei 5G "unterhalb der bestehenden Grenzwerte keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind". Diese Grenzwerte wurden 1997 festgelegt und 2013 überarbeitet, jeweils mit dem Ziel "vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen". 1997 bzw. 2013 hat man von 5G jedoch noch nichts gewusst. Und sind alle etwa bestehenden gesundheitlichen Risiken damals bzw. heute wissenschaftlich nachgewiesen? Wer ist es eigentlich, der diese Grenzwerte erarbeitet hat?

Wenn schon aufgrund der allgegenwärtigen Arglosigkeit und Leichtgläubigkeit 5G insgesamt nicht verhindert werden kann, so sollte sich wenigstens die Gemeinde Mindelstetten nicht daran beteiligen. Oder wollen wir uns einmal von unseren Kindern fragen lassen, ob wir nicht wenigstens versucht haben, etwas dagegen zu tun?


Stefan Meier, 93349 Mindelstetten

Hinweis: Der Leserbrief wurde veröffentlicht im Donaukurier in der Riedenburger Ausgabe.

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